Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.

Zuständige Stelle

die Straßenbaubehörde

Zuständige Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Technisches Bauamt [Gemeinde Karlsdorf-Neuthard]

Persönlicher Kontakt

Herr Benjamin Ziefuss

Fachbereichsleiter Technisches Bauamt

Telefon 07251 443 216
Mobiltelefon 0159 04374152
Fax 07251 443 270
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude bawo Center, Im Ochsenstall 34, 76689 Karlsdorf-Neuthard

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Ein Antragsform ular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf der Gemeinde-Homepage als Download zur Verfügung.

Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.

Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifenssen.

Fristen

Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • ein Lageplan
  • ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
  • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

Für die Genehmigung fallen je nach Satzung Ihrer Gemeinde unterschiedliche Kosten für Sie an.
Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.

Hinweise

Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.

Rechtsgrundlage

Straßengesetz (StrG)

  • § 16 StrG (Sondernutzung)
  • § 21 StrG (Sonstige Benutzung)

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

  • § 8 Sondernutzungen

Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)

Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 127 Verlegung und Änderung von Telekommunikationsrichtlinien

Freigabevermerk

19.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde
Karlsdorf-Neuthard
Amalienstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
 07251/4430
07251/443270
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