Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Hausgeburt dem Standesamt melden

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Standesamt des Geburtsortes

Standesamt [Gemeinde Karlsdorf-Neuthard]

Persönlicher Kontakt

Frau Stephanie Embach

Sachbearbeiterin Friedhofswesen, Standesbeamtin

Telefon 07251 443 257
Mobiltelefon 0160 3156018
Fax 07251 42989
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude bawo Center, Im Ochsenstall 34, 76689 Karlsdorf-Neuthard
Frau Katharina Riffel

Standesbeamtin

Telefon 07251 443 244
Fax 07251 42989
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude bawo Center, Im Ochsenstall 34, 76689 Karlsdorf-Neuthard

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es fand eine Hausgeburt statt und Sie

  • sind die Mutter,
  • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt,
  • waren als Hebamme, Ärztin oder Arzt bei der Geburt anwesend oder
  • sind eine andere Person und wissen davon.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

Die Geburt wird dort beurkundet.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, wenn die Namen des Kindes schon feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

Fristen

innerhalb einer Woche nach der Geburt

Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.

Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
  • wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
    • Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
  • wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
    • Geburtsurkunde der Mutter
  • wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
    • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
  • wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
    • beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
    • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
    • bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
    • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
  • bei ausländischen Eltern: zusätzlich
    • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Kosten

Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.

Sie erhalten einmalig drei Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Mutterschaftsgeld

Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.

Hinweise

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?

Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.

Freigabevermerk

23.05.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde
Karlsdorf-Neuthard
Amalienstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
 07251/4430
07251/443270
Mail