Kraftfahrzeug - 100 km/h-Zulassung
Um eine Zulassungsplakette für Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zu erhalten, muss dies bereits mit dem Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, muss zuerst über den TÜV oder andere technische Prüfstelle diese Änderung eingetragen werden und danach zur Zulassungsstelle mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie der technischen Änderung zur Eintragung vorgesprochen werden.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren.
Verfahrensablauf
Vorsprache mit den erforderlichen Unterlagen in der Zulassungsstelle.
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten, sobald die Zuteilung erfolgt ist, ist diese unbefristet gültig.
Erforderliche Unterlagen
- Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. die technische Änderung
Kosten
Für die Tempo 100km/h Plakette werden von der Zulassungsstelle 2,60 € berechnet. Es können weitere Kosten für die technische Eintragung entstehen.
Hinweise
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle.
Freigabevermerk
27.03.2019