Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden, ohne Große Kreisstädte
Das Landratsamt Karlsruhe hat die Rechtsaufsicht über seine 26 kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Landkreis Karlsruhe.
Widersprüche gegen Abgabenbescheide sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der jeweiligen Gemeinde oder dem Kommunal- und Prüfungsamt einzulegen.
Aufsichtsbeschwerden sind möglichst schriftlich einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Kommunal- und Prüfungsamt, Abteilung Kommunalwesen und Wahlen.
Kosten
Gebühren für Widersprüche richten sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Karlsruhe
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe 13.10.2011
Kontakt
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard Amalienstraße 1 76689 Karlsdorf-Neuthard 07251/4430 07251/443270 Mail