Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen

Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

Wichtig: Sie sollten jedoch im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.

Die ausländische Geburtsurkunde bleibt nach der Auslandsadoption Ihres Adoptivkindes gültig.

Zuständige Stelle

das Standesamt Ihres Wohnsitzes

Standesamt [Gemeinde Karlsdorf-Neuthard]

Persönlicher Kontakt

Frau Stephanie Embach

Sachbearbeiterin Friedhofswesen, Standesbeamtin

Telefon 07251 443 257
Mobiltelefon 0160 3156018
Fax 07251 42989
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude bawo Center, Im Ochsenstall 34, 76689 Karlsdorf-Neuthard
Frau Katharina Riffel

Standesbeamtin

Telefon 07251 443 244
Fax 07251 42989
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude bawo Center, Im Ochsenstall 34, 76689 Karlsdorf-Neuthard

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben ein ausländisches Kind adoptiert.

Ihr Adoptivkind hat durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Dort können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.

Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • alle Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Kosten

  • für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 160,00
  • für die Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz (PStG):

  • § 27 Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung
  • § 36 Geburten und Sterbefälle im Ausland

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):

  • § 5 Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Freigabevermerk

25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde
Karlsdorf-Neuthard
Amalienstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
 07251/4430
07251/443270
Mail