Behördenwegweiser

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Externe Organisationseinheit

Amt für Integration

Beschreibung

Integration - ein langfristiger Prozess, mit dem sich die Mitarbeiter des Amtes für Integration auseinandersetzen. Verschiedene Kulturen und Religionen leben in direkter Nachbarschaft und sind in Zukunft aufeinander angewiesen. Die Globalisierung ist kein abstraktes Phänomen mehr, sondern ist auch bei uns im Landkreis Karlsruhe angekommen.

Die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern erfolgt in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Karlsruhe. Die Mitarbeiter vor Ort vermitteln und gewährleisten eine erste Hilfe bei allgemeinen, persönlichen und sozialen Problemen. Ziel dabei ist das Erlangen von Verselbstständigung.

Des Weiteren stehen Mitarbeiter für integrative Prozesse, wie z. B. bei der Integration in Arbeit oder Sprachkurskoordination bereit.

Ebenfalls eine wichtige Rolle spielt bei der Integration das bürgerschaftliche Engagement, d. h. die Bürger, die ehrenamtlich tätig sind und ihre Hilfe zur Verfügung stellen. Diese unterstützenden Tätigkeiten werden durch die Ehrenamtskoordinatorinnen federführend geleitet.

Dem Amt für Integration gehören folgende Aufgabenbereiche an:

  • Koordination und Unterbringung der Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften
  • soziale Betreuung und Beratung von Asylbewerbern vor Ort und im z. T. für den kommunalen Bereich
  • Gewährung von sozialen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Rückkehrberatungen für Asylbewerber
  • Integrationsplanung i. V. mit den Integrationsbeauftragten der Städten und Kommunen im Landkreis Karlsruhe
  • Koordination der ehrenamtlich Tätigen
  • Integration in Arbeit
  • Sprachkurskoordination für Asylbewerber

Ziel des Amtes für Integration ist die Verbindung einer Vielzahl von einzelnen Personen oder Gruppen im Landkreis Karlsruhe zu einer gesellschaftlichen Einheit.

Hausanschrift

Gartenstraße 82-84
76135 Karlsruhe
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Anfahrtsbeschreibung

Eine genaue Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier.

Kontakt

Telefon 0721 936-77010
Fax 0721 936-70099

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