Baugebiet "Krähbusch/Überm Rain/Kalkofen"
In der kommenden Woche starten die Erschließungsarbeiten zum dritten Bauabschnitt des Neubaugebietes im Osten von Neuthard
Der Gemeinderat gab in seiner jüngsten Sitzung die Zustimmung zur Vergabe der Tiefbauarbeiten, die aller Voraussicht nach bis Ende Mai kommenden Jahres andauern. Vorab hatte das Gremium mit dem Satzungs- und Umlegungsbeschluss die rechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung der neuen Wohnbaukulisse geschaffen.
Die Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung mbH (GkB) aus Karlsruhe erhielt im Vorfeld den Auftrag zur Planung und Ausschreibung der umfangreichen Maßnahmen. Eine zügige Vergabe der Tiefbauarbeiten war jedoch nicht möglich, da sich artenschutzrechtliche Hemmnisse einstellten, die vor dem Eingriff in den Untergrund geklärt werden mussten. Zum einen waren dies die im Gebiet vorkommenden Zauneidechsen, denen ein Ersatzhabitat zustand. Eine seltene Gattung der Wildbienen war ebenfalls ausschlaggebend dafür, dass sich die Baumaßnahmen an deren Lebensraumansprüchen orientieren müssen.
Bürgermeister Sven Weigt zeigte sich erfreut, dass jetzt nach Klärung der artenschutzrechtlichen Belange die Arbeiten anlaufen können. „Viele private Bauherren haben bereits ihre Bauwünsche so weit konkretisiert, damit im Frühjahr kommenden Jahres der Startschuss fallen kann“, gab der Rathauschef die vielen Gespräche mit den Bauwilligen wieder. Eine gute Nachricht für die Häuslebauer konnte das Ortsoberhaupt bezüglich der zu erwartenden Erschließungskosten bekannt geben: Diese werden aller Voraussicht nach unter der prognostizierten Marge von 75 Euro pro Quadratmeter liegen. Den Zuschlag für die Tiefbauarbeiten erhielt auf Empfehlung der GkB die Firma Groß-Bau aus St. Ingbert zum Angebotspreis von 1,51 Millionen Euro. Da die Firma als leistungsfähig bekannt ist und keine Ausschlussgründe erkennbar waren, schloss sich das Gremium einstimmig der Vergabeempfehlung an.
Der dritte Bauabschnitt des Neubaugebietes umfasst eine Fläche von sechs Hektar. Auf 90 Grundstücken sollen ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser zur Errichtung kommen.